VORTEILE

Freie Einfuhr und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen, ohne Zoll- und Steuergebühren, ohne zeitliche Beschränkung der Zollüberwachung
Befreiung von der Zahlung der Mehrwertsteuer
Einfuhr von Ausrüstungen und Anlagen für die Tätigkeit in der Freizone und Einfuhr von Baustoffen für den Bau von Objekten – ohne Zoll- und Steuergebühren
Verzollung im verkürzten Verfahren
Die im Rahmen der Freizone hergestellte Ware, die über 50% einheimische Komponenten enthält, erwirbt das Ursprungszeugnis „Made in Serbia“.
Es ist erlaubt, die Ware vorübergehend zwecks Nachbearbeitung/Veredelung oder zwecks Vorführung/Präsentation aus der Freizone herauszunehmen.
Es ist gestattet, Kredite im Ausland für die Geschäftstätigkeit im Rahmen der Freizone aufzunehmen.
Das Vermögen der Benutzer der Freizone kann nicht verstaatlicht oder enteignet werden.
Freie Kapitalinvestitionen innerhalb der Freizone, Transfer des Gewinns und RückÜbertragung der Einlagen.
Die Rechte der Benutzer der Freizone aufgrund des Gesetzes über die Freizonen können nicht durch andere gesetzliche Bestimmungen oder Vorschriften verringert werden.

Um Benutzer der Freizone zu werden, ist es notwendig:

  • einen ANTRAG zu stellen und die beabsichtigten Tätigkeiten im Rahmen der Freizone kurz darzulegen und zu begründen
  • eine Fotokopie über die Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister vorzulegen

Nach Einreichung der genannten Unterlagen wird ein Vertrag mit der Freizone unterzeichnet. Der Benutzer erhält eine BESTÄTIGUNG über seinen Benutzerstatus und seine Tätigkeiten in der Freizone können beginnen.

WAS BIETET DIE FREIZONE SUBOTICA?

 

  • Vermietung eines geschlossenen oder eines offenen Lagerraumes
  • Vermietung von Büroräumen
  • Verladen und Abladen von Waren
  • Dienstleistungen des Zollterminals

 

Korisnici